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Gerhartl, COVID-19: Arbeitsrecht-liche Maßnahmen wegen Infektion oder Impf- bzw Testverweigerung, RdW 2021/230, 272

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6749/18/2021 Heft 6749 v. 20.5.2021

Arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers iZm COVID-19 können an einer Infektion des Arbeitnehmers mit COVID-19, aber etwa auch am Umstand ansetzen, dass der Arbeitnehmer eine Testung oder eine Impfung verweigert. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen wie etwa Versetzungen oder Kündigungen zulässig sind sowie ua auch der Frage, ob der Arbeitgeber Bewerber, die nicht geimpft sind, von einer Einstellung ausschließen darf. Für den Fall, dass mit der Impfung auch eine Schutzwirkung für Dritte verbunden ist (was derzeit allerdings noch nicht abschließend geklärt ist), kommt in Betracht, dass ein Arbeitgeber eine Impfung als Einstellungsvoraussetzung festlegt. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz regelmäßigen Kontakt zu anderen Personen hat. Außerdem berührt eine Impfung die körperliche Integrität in relativ intensiver Weise. Das Verlangen nach einer Impfung könne daher nur gerechtfertigt sein, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Schutzwirkung (für Dritte) hervorzubringen, die mit der einer Impfung zumindest vergleichbar ist. Aus heutiger Sicht werde es auf eine Einzelfallbeurteilung hinauslaufen, ob ein Verlangen des Arbeitgebers nach einer Impfung von Bewerbern gerechtfertigt ist.

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