Mit BGBl I 2021/83 wird die Notstandshilfe auch in den Monaten April bis Juni 2021 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben. Wie schon seit Mitte März 2020 soll mit dieser Maßnahme allen Personen, die in diesen Monaten Notstandhilfe beziehen, ein finanzieller Ausgleich für die zusätzliche Belastung aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt werden. Die Regelung tritt rückwirkend mit 1. 4. 2021 in Kraft.