Das BMF hat im März auf seiner Webseite einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog zu den steuerlichen Maßnahmen des Homeoffice-Pakets veröffentlicht. Die FAQ wurden nun (neuerlich) ergänzt. Die Frage, ob Homeoffice-Pauschale und Homeoffice-Tage auch auf den Auslandslohnzettelarten anzuführen sind, wird vom BMF bejaht. Auf die Frage, ob eine Betriebsstätte iSd Kommunalsteuergesetzes begründet wird, wenn ein inländisches Unternehmen einen inländischen Dienstnehmer fast ausschließlich im Homeoffice beschäftigt, führt das BMF aus, dass grundsätzlich durch Homeoffice keine Betriebsstätte iSd KommStG begründet wird. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber nicht eine gewisse Verfügungsgewalt über die Wohnung zusteht. Besteht bereits ein Anknüpfungspunkt für die Kommunalsteuer, so ist diese auch weiterhin dort zu entrichten. Die FAQ sind abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html