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Unfall auf dem Weg zum Bankomat zwecks Bargeldbehebung vom Gehaltskonto - kein UV-Schutz

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6746/12/2021 Heft 6746 v. 29.4.2021

B-KUVG: § 90 Abs 2 Z 7

ASVG: § 175 Abs 2 Z 8

Der Weg zu einem Bankomaten, um dort Bargeld zulasten des Gehaltskontos zu beheben, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 90 Abs 2 Z 7 B-KUVG (§ 175 Abs 2 Z 8 ASVG), selbst wenn es sich um die erste Bargeldbehebung nach der Entgeltüberweisung handelt.

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