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Mängelbehebungsauftrag auch bei bewusst mangelhaft eingebrachter Beschwerde nach der BAO

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6745/18/2021 Heft 6745 v. 22.4.2021

BAO: § 85 Abs 2, § 245, § 250

Entspricht eine Beschwerde nicht den in § 250 BAO angeführten Voraussetzungen (hier: fehlende Begründung), ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen. Dies gilt in Verfahren nach der BAO - anders als im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht oder im Zivilverfahrensrecht - auch für bewusst "leer" eingebrachte Beschwerden.

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