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Zeitausgleichstage für Nachtdienste und Feiertage sind keine Schwerarbeitszeiten

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6745/16/2021 Heft 6745 v. 22.4.2021

SchwerarbeitsV: § 1 Abs 1 Z 4, § 4

Bei Feststellung von Schwerarbeitszeiten nach der Schwerarbeitsverordnung ist vom Prinzip auszugehen, dass nur tatsächlich geleistete Schwerarbeit und tatsächliche Beanspruchung durch Schwerarbeit im konkreten Kalender-(Versicherungs-)monat einen Schwerarbeitsmonat begründen.

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