In Österreich gilt das freie Kündigungsrecht, sodass für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kein Grund vorliegen muss. Was für Rechtsempfänger anderer Rechtsordnungen befremdlich wirken mag (beispielsweise Niederlande oder Kroatien), ist ein Grundaspekt des österreichischen Arbeitsrechts. Nichtsdestotrotz entstehen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausspruch von Kündigungen immer wieder Unklarheiten und Fragen. Wann gilt eine Kündigung als zugegangen? Was bedeutet Schriftlichkeit? Wie sind Kündigungserklärungen zu formulieren? Das sind die wesentlichen Fragen, die im nachfolgenden Beitrag behandelt werden.