IESG: § 1 Abs 1 Z 3
OGH 27. 2. 2020, 8 ObS 13/19y
Die Sicherungstatbestände des IESG knüpfen an die gerichtlich festgestellte Vermögenslosigkeit des (ehemaligen) Arbeitgebers an. Auch die Zurückweisung eines Insolvenzeröffnungsantrags gegen einen im Vereinsregister ohne Abwicklung gelöschten Verein mangels Vermögens stellt eine Entscheidung des Insolvenzgerichts iSd Art 2 Abs 1 der RL 2008/94/EG dar. Eine derartige Entscheidung ist dem Sicherungstatbestand des § 1 Abs 1 Z 3 IESG (Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 68 IO wegen Vermögenslosigkeit) zu unterstellen, weil bei zu enger Auslegung dem Arbeitnehmer die Möglichkeit verwehrt bliebe, einen Anknüpfungstatbestand für die Sicherung der Arbeitnehmeransprüche nach dem IESG zu erwirken.