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Behandlung des Jubiläumsgeldes in der Insolvenz des Arbeitgebers

RechtsprechungInsolvenz-EntgeltBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6744/14/2021 Heft 6744 v. 15.4.2021

IESG: § 3a Abs 2 Z 5

OGH 24. 4. 2020, 8 ObS 11/19d

Jubiläumsgeld ist in der Insolvenz des Arbeitgebers aus Sicht des IESG als Teil des laufenden Entgelts zu behandeln. Ist der Anspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, so ist er in Ansehung des Sicherungstatbestands des § 3a Abs 2 Z 5 IESG wie bei Sonderzahlungen nach dem Anwartschaftsprinzip zu aliquotieren. Der Zahlungsanspruch, der auf die Zeitspanne vor Konkurseröffnung entfällt, ist daher als Konkursforderung zu qualifizieren.

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