Durch die Kurzarbeitsbeihilfe soll Arbeitgebern ein Anreiz gegeben werden, trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten keine Arbeitsverhältnisse aufzulösen. Primäres Ziel ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Als "Gegenleistung" verlangt Kurzarbeit jedoch, dass der Arbeitgeber den Beschäftigtenstand während der Kurzarbeit und für einen befristeten Zeitraum im Anschluss daran aufrechthält. In diesem Beitrag untersuchen die Autoren, ob Kurzarbeit einer allfälligen Restrukturierung entgegensteht, oder ob sich für Arbeitgeber dennoch gewisse Möglichkeiten ergeben, Restrukturierungsmaßnahmen auch während einer Kurzarbeit zu ergreifen. Die sich aus den Sozialpartnervereinbarungen ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Beschäftigtenstand während einer gewissen Zeit aufrechtzuerhalten, stehe dem Restrukturierungsbedarf eines Arbeitgebers jedenfalls entgegen, insbesondere wenn dieser betriebsbezogene Kündigungen plant, zumal in den Sozialpartnervereinbarungen dahin gehend nur enge Ausnahmen von der Behaltepflicht vorgesehen sind (hohe Gefährdung des Unternehmensfortbestands, Verkürzung der Behaltefrist bei wesentlicher Verschlechterung). Dieses enge Korsett bedinge eine genaue Planung des Restrukturierungsvorhabens und eine sorgfältige Abwägung der Wechselwirkungen zu einer zusätzlich beantragten Kurzarbeit.