Sämtliche Handelsunternehmen müssen bis spätestens 1. 1. 2022 in das neue Gehaltssystem des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben umsteigen. In einer zweiteiligen Serie zeigen die Autorinnen, wie dabei vorzugehen und was zu beachten ist. Im ersten Teil wird das neue Gehaltssystem skizziert, das aus acht neuen Beschäftigungsgruppen besteht, die detailliert anhand von Bewertungskriterien beschrieben werden, und auch Referenzfunktionen beinhalten, die verschiedenen Arbeitswelten im Handel zugeordnet werden. Es wird erklärt, was beim Umstieg zu beachten ist. Im zweiten Teil wird erklärt, wie künftig bei Vorrückungen (Umreihungen in höhere bzw niedrigere Beschäftigungsgruppen) vorzugehen ist und was speziell bei All-in-Vereinbarungen zu berücksichtigen ist.