Bereits Ende Februar hat der Nationalrat den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets im Zuge des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes beschlossen (siehe dazu bereits ARD 6738/3/2021). Am 17. 3. 2021 passierte nun auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil des Gesetzesentwurfes den Ausschuss für Arbeit und Soziales, wo dieser (ohne Abänderungen gegenüber dem Initiativantrag) mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde (AB 735 BlgNR 27. GP ). Die Beschlussfassung im Nationalrat ist am 25. 3. 2021 vorgesehen. Vorbehaltlich der Zustimmung auch im Bundesrat sollen die neuen Bestimmungen mit 1. 4. 2021 in Kraft treten. Eine ausführliche Darstellung der Änderungen finden Sie in der ARD-Ausgabe nach Kundmachung des Gesetzes im BGBl.