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Präsenzdienst: Kein Aufschub für Eishockey-Profi

RechtsprechungRechtssplitterBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaARD 6740/25/2021 Heft 6740 v. 18.3.2021

WG 2001: § 26

VwGH 20. 5. 2020, Ro 2018/11/0005

Sofern militärische Interessen nicht entgegenstehen, ist tauglichen Wehrpflichtigen gemäß § 26 Abs 3 Z 1 WG 2001 der Antritt des Grundwehrdienstes aufzuschieben, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach ihrer jeweiligen Heranziehbarkeit zum Grundwehrdienst zu diesem Präsenzdienst einberufen wurden und sie durch eine Unterbrechung einer bereits begonnen Schul- oder Hochschulausbildung oder "sonstigen Berufsvorbereitung" einen bedeutenden Nachteil erleiden würden.

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