StGB: § 15, § 153
OGH 21. 7. 2020, 14 Os 27/20g
Im vorliegenden Fall war der Täter befugt, im Namen einer Bank Kreditverträge mit Privatpersonen bis zu einer Kreditsumme von € 75.000,- abzuschließen. Er wusste von der Kreditunwürdigkeit der potenziellen Kreditnehmer und davon, dass die von diesen vorgelegten Unterlagen (Lohnbestätigungen uÄ, Selbstauskünfte und Haushaltsrechnungen etc) gefälscht oder inhaltlich unrichtig waren. Dennoch speiste er die entsprechenden falschen Daten mit