ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2 lit b
OLG Wien 21. 10. 2020, 10 Ra 63/20p
Seit dem Jahr 2003 war die Klägerin beim beklagten Arbeitgeber als Angestellte im Bereich Buchhaltung, Lohnverrechnung und Bilanzierung tätig. Unternehmensgegenstand ist der Vertrieb von elektronischen und elektrotechnischen Komponenten und Systemlösungen im Bereich Bahntechnik.