ArbVG: § 105
ABGB: § 879
Die in einem Sozialplan enthaltene Klausel, dass im Fall einer Kündigungsanfechtung durch den Betriebsrat oder den Arbeitnehmer keine Sozialplan-Leistungen gebühren und der Arbeitnehmer für die Gewährung einer freiwilligen Abfertigung auf eine Anfechtung der Kündigung ausdrücklich verzichten muss, verstößt gegen zwingende Bestimmungen des Arbeitsverfassungsrechts und hat als teilnichtig unangewendet zu bleiben.