Durch den Erlass des BMF vom 2. 3. 2021, 2021-0.103.698, BMF-AV Nr 27/2021, erfolgt die Anpassung der Liebhabereirichtlinien 2012, insbesondere aufgrund der Änderungen durch diverse Gesetze, die zwischen 2012 und 2020 ergangen sind. Der Volltext der Richtlinien ist unter Eingabe der Geschäftszahl in der FinDok (https://findok.bmf.gv.at ) abrufbar.