Das BMF hat auf seiner Webseite einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog zu den steuerlichen Maßnahmen des Homeoffice-Pakets (ua Homeoffice-Pauschale, Differenzwerbungskosten, Absetzbarkeit von ergonomischem Mobiliar) veröffentlicht. Aus den FAQ geht ua hervor, dass für die steuerlichen Belange unter einer Vereinbarung betreffend Homeoffice sowohl eine kollektivvertragliche als auch eine individuelle Vereinbarung oder eine Betriebsvereinbarung zu verstehen ist, dass aber auch eine Homeoffice-Tätigkeit auf Basis einer Dienstanweisung durch den Arbeitgeber - insbesondere im Rahmen der COVID-Pandemie - als Vereinbarung zu werten ist. Die FAQ sind abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html