Das Thema Scheinunternehmen hat oftmals prekäre Auswirkungen auf Arbeitnehmer, die auf ein solches Unternehmen "hereinfallen". Rogner geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen der Scheinunternehmer als Arbeitgeber in Frage kommt und wie der wahre Arbeitgeber festgestellt werden kann. Die Judikatur fordere einen erhöhten Sorgfaltsmaßstab bei Vertragsabschlüssen außerhalb von Betriebsstätten sowie unter Handlung von Mittelspersonen. Fraglich bleibe, wie hoch der Sorgfaltsmaßstab bei Abschluss derartiger Arbeitsverträge ist, der zumutbar gefordert werden könne. Gerade auf Baustellen bzw auch bei Paketdiensten besitzen die Arbeitgeber oftmals keine Geschäftsräumlichkeiten ieS und sind oft auch Firmensitz und Wohnsitz des Unternehmers ident und Arbeitnehmer werden "vor Ort", etwa in Containern auf Baustellen angeworben. Die mangelnde Zurechenbarkeit der Arbeitsleistung von redlichen Arbeitnehmern im Umfeld von Scheinunternehmen werde in letzter Konsequenz diesen zur Last fallen und die erbrachten Arbeitsleistungen zu oft nicht abgegolten. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsse der Arbeitnehmer die von der Judikatur geforderte erhöhte Sorgfalt walten lassen und sich möglichst viele Informationen über seinen Vertragspartner beschaffen, was in der Praxis nicht ohne Weiteres umsetzbar sei. Letztendlich sei der wirksamste Schutz vor den kriminellen Praktiken im Zusammenhang mit Scheinunternehmen, deren Entstehen von der Wurzel an zu unterbinden. Begünstigende Rahmenbedingungen für derartige Praktiken müssen identifiziert und abgeschafft werden.