EStG 1988: § 67 Abs 1
Vereinbart eine Grenzgängerin mit ihrem deutschen Arbeitgeber im Dienstvertrag, dass das Jahresgehalt (das in Summe 12 Monatsbezügen des - hier nicht verbindlichen - deutschen Tarifvertrages entspricht) in 13 Monatsbezügen ausgezahlt wird, ist der 13. Monatsbezug auch dann als steuerlich begünstigter sonstiger Bezug iSd § 67 Abs 1 EStG 1988 anzusehen, wenn die konkrete Auszah-