Kommt es zwischen Arbeitskollegen bzw zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu groben Beleidigungen und Beschimpfungen, stellt sich die Frage, ob dieses gravierende Fehlverhalten eine Entlassung des beleidigenden Arbeitnehmers rechtfertigt. Der folgende Beitrag erläutert zunächst kurz die Tatbestandsvoraussetzungen des Entlassungsgrundes der groben Ehrenbeleidigung bzw erheblichen Ehrverletzung. Abschließend wird anhand einer Judikaturübersicht gezeigt, in welchen Fällen eine Entlassung gerechtfertigt war und in welchen nicht.