Für die Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig von 1. 4. 2021 bis 30. 6. 2021, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf die folgenden Eckpunkte geeinigt:
Für die Corona-Kurzarbeit Phase 4, gültig von 1. 4. 2021 bis 30. 6. 2021, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf die folgenden Eckpunkte geeinigt: