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Aus BMAFJ wurde BMA

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6736/1/2021 Heft 6736 v. 18.2.2021

Mit 1. 2. 2021 ist die Bundesministeriengesetz-Novelle BGBl I 2021/30 in Kraft getreten. Die Agenden Familie und Jugend wurden vom bisherigen Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) ins Bundeskanzleramt übertragen. Aus dem BMAFJ wurde damit das Bundesministerium für Arbeit (BMA) unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Martin Kocher. Gleichzeitig wurden auch die Angelegenheiten der Berufsausbildung der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft in das BM für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übertragen.

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