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Anwendung und Auslegung von DBA iZm der COVID-19 Pandemie

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6735/3/2021 Heft 6735 v. 11.2.2021

Die BMF-Info vom 29. 1. 2021, 2021-0.065.761, widmet sich Fragen der Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen im Kontext der COVID-19-Pandemie und ersetzt die Info des BMF vom 20. 7. 2020, 2020-0.459.612, ARD 6711/15/2020. Mit der nun erfolgten 2. Wartung wurden neue Entwicklungen und neue Fragen, die an das BMF herangetragen wurden, eingearbeitet. Die inhaltlichen Änderungen betreffen ua die Behandlung des Arbeitslohns iZm Home-Office und von Entgeltentschädigungen bei Kurzarbeit, die Frage der Betriebsstättenbegründung durch Home-Office sowie Unterbrechungen bei Bauausführungen und Montagen. Gänzlich neu ist ein Abschnitt über Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Verrechnungspreisfragen. Der konsolidierte Text der BMF-Info (mit Hervorhebung der Änderungen) ist unter Eingabe der Geschäftszahl 2021-0.065.761 in der FinDok abzurufen.

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