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Mangelnde Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt durch selbstständige Tätigkeit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6734/17/2021 Heft 6734 v. 4.2.2021

AlVG: § 7 Abs 3 Z 1

VwGH 15. 10. 2020, Ra 2020/08/0112

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaft erfüllt und die Bezugsdauer noch nicht erschöpft hat. Der Arbeitsvermittlung steht dabei zur Verfügung, wer eine Beschäftigung aufnehmen kann und darf und arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist.

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