vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Familienbonus Plus für Kinder im EU- oder EWR-Ausland

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BlöchlARD 6732/13/2021 Heft 6732 v. 21.1.2021

EStG: § 33 Abs 3a

BFG 1. 12. 2020, RV/5101183/2020

Der in Österreich erwerbstätige ausländische Beschwerdeführer beantragte in seiner Arbeitnehmerveranlagung 2019 für seine in Deutschland bei der Kindesmutter lebende Tochter den Unterhaltsabsetzbetrag und den Familienbonus Plus. Er leistete für die Tochter, die im Jahr 2019 das 18. Lebensjahr vollendet hat, ganzjährig Unterhalt, bekam jedoch nur den Unterhaltsabsetzbetrag iHv € 341,28 berücksichtigt (€ 350,40 indexiert wegen Wohnsitz in Deutschland auf € 341,28); der Familienbonus Plus wurde ihm vom Finanzamt verwehrt. Der - in einem anderen Verfahren - von der Kindesmutter gestellte Antrag auf Familienbeihilfe wurde mangels Vorlage der angeforderten Unterlagen abgewiesen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte