ABGB: § 1154
OGH 23. 11. 2020, 8 ObA 113/20f
Können Naturalleistungen während des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommen werden (hier: Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens), sind sie mit Geld abzulösen. Anstelle der Naturalleistung wird das geschuldet, was sich der Arbeitnehmer durch den Bezug der Leistung ersparen konnte.