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KV-Handelsangestellte: Überstundenzuschlag bei Teilzeitbeschäftigten mit 4-Tage-Woche

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6732/6/2021 Heft 6732 v. 21.1.2021

KV-Handelsangestellte: Abschnitt 2. Punkt G.1.4.

AZG: § 10

Im Anwendungsbereich des KV-Handelsangestellte liegen bei Teilzeitbeschäftigten Überstunden erst dann vor, wenn das Ausmaß der für Vollzeitbeschäftigte festgesetzten täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten wird (Abschnitt 2. Punkt G.1.4. des KV-Handelsangestellte). Maßstab für die Überstundenarbeit Teilzeitbeschäftigter ist daher die Normalarbeitszeit von vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern des Betriebs - bis zum Erreichen dieser Grenze gebührt teilzeitbeschäftigten Handelsangestellten keine Überstundenvergütung.

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