Durch eine Änderung der Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO) sind die Lenker folgender Fahrzeuge seit 19. 12. 2020 von der Anwendung der Verordnung (EG) 561/2006 (Lenk- und Ruhezeitenverordnung) sowie der VO (EG) 165/2004 (Fahrtenschreiberverordnung) freigestellt:
Fahrzeuge mit 10 bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nichtgewerblichen Personenbeförderung verwendet werden;