Mit BGBl II 2020/601 wurden für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021 folgende Kontingente festgelegt:
Wirtschaftszweig Tourismus: 1.263 ausländische ArbeitskräfteWirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft: 3.046 ausländische Arbeitskräfte