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Entgeltgrenze für wirksame Konkurrenzklausel im Jahr 2021

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6731/3/2021 Heft 6731 v. 14.1.2021

Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses einer Konkurrenzklausel ist diese ua nur wirksam, wenn das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt eine bestimmte Höhe übersteigt. Für das Jahr 2021 sind folgende Entgeltgrenzen iZm einer Konkurrenzklausel relevant:

Abschluss der Vereinbarung nach dem 16. 3. 2006 (Angestellte) bzw 17. 3. 2006 (Arbeiter) und vor dem 29. 12. 2015: € 3.145,- (inkl aliquoter Sonderzahlungen)

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