BGBl I 2020/130, ausgegeben am 15. 12. 2020
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
Änderungen aufgrund der Coronakrise
Infolge der andauernden COVID-19-Krise werden die bestehenden Sonderregelungen für selbstständig Erwerbstätige gemäß § 12 Abs 2a AlVG und für Beschäftigte in Altersteilzeit gemäß § 82 Abs 5 AlVG verlängert und kommt es zu weiteren Einmalzahlungen. Die folgenden Änderungen treten allesamt rückwirkend mit 1. 10. 2020 in Kraft: