BGBl I 2020/165, ausgegeben am 31. 12. 2020
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Berechnungsbasis für Geburten im Jahr 2021
Das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens gebührt in Höhe von 80 % des Wochengeldes (für Männer: des fiktiven Wochengeldes), zugleich erfolgt eine Vergleichsrechnung anhand der Jahreseinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.