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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2021

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6730/2/2021 Heft 6730 v. 8.1.2021

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2021 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich € 271,-,

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