UStG: § 1 Abs 1 Z 1
AVRAG: § 2d
Ein vom Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses zu leistender Ausbildungskostenrückersatz ist umsatzsteuerpflichtig.
UStG: § 1 Abs 1 Z 1
AVRAG: § 2d
Ein vom Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses zu leistender Ausbildungskostenrückersatz ist umsatzsteuerpflichtig.