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Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6729/1/2020 Heft 6729 v. 17.12.2020

Bedingt durch eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs auf Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird das "Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche" ab 18. 1. 2021 zweigeteilt: Das "AMS Wien Jugendliche I" ist zuständig für Unternehmen hinsichtlich der Beschäftigung von Personen (unabhängig vom Lebensalter) auf Lehr- oder Ausbildungsplätzen sowie für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit den Geburtsmonaten Jänner bis Juni. Für unter 25-jährige Personen mit den Geburtsmonaten Juli bis Dezember wird künftig das "AMS Wien Jugendliche II" zuständig sein. Beide Einrichtungen sind örtlich für ganz Wien zuständig. (BGBl II 2020/554)

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