vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Fehlender eigener Hausstand - keine Kosten einer doppelten Haushaltsführung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BlöchlARD 6728/16/2020 Heft 6728 v. 11.12.2020

EStG: § 16 Abs 1 Z 6 lit f, § 20 Abs 1 Z 2 lit e

BFG 12. 11. 2020, RV/7101053/2020

Der Beschwerdeführer beantragte ua für das Jahr 2018 die Berücksichtigung der Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten. Der Beschwerdeführer und seine Ehegattin besitzen in Polen eine Liegenschaft, mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche im Ausmaß von 0,0768 ha. Seine nicht erwerbstätige Ehefrau wohnte bis zur Gründung eines eigenen Hausstandes am 31. 8. 2018 mit den zwei minderjährigen Töchtern beim Vater des Beschwerdeführers in Polen, am 31. 8. 2018 wurde ein eigener Hausstand gegründet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte