EStG: § 16 Abs 1 Z 6, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
Fährt ein Arbeitnehmer mit seinem eigenen Pkw am Weg zur Arbeit einen Umweg, um einen Arbeitskollegen zur gemeinsamen Arbeitsstätte mitzunehmen, und erleidet er auf der Umwegstrecke aufgrund winterlicher Fahrbahnverhältnisse einen Verkehrsunfall, so kann er die ihm dadurch entstehenden Reparaturkosten nicht als Werbungskosten absetzen.