Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union bringt umfangreiche Auswirkungen mit sich - auch im Bereich der sozialen Sicherheit. Sollte bis zum 31. 12. 2020 kein neues Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossen werden bzw wirksam sein, gilt die nach dem EU-Recht vorgesehene Koordinierung der sozialen Sicherheit nur noch für die im Austrittsabkommen genannten Fälle. Der aktuelle Dienstgeber-Newsletter der ÖGK (Nr 7/November 2020) enthält dazu ausführliche Informationen: https://tinyurl.com/GesundheitskasseBREXIT