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SV-Verzugszinsen ab 2021

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6727/3/2020 Heft 6727 v. 3.12.2020

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2021 (unverändert) 3,38 %.

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