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BFG: Wesentlich beteiligter Gesellschafter - DB- und DZ-Pflicht

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6724/18/2020 Heft 6724 v. 12.11.2020

EStG: § 22 Z 2 Teilstrich 2, § 47 Abs 2

FLAG: § 41 Abs 1 und Abs 2

Erhält ein wesentlich beteiligter Gesellschafter einer GmbH, der nicht mit der Geschäftsführung befasst ist und auf der Homepage der GmbH unter der Rubrik "Contact" als Ansprechperson für den Bereich "Sales" (mit einer auf die GmbH lautenden E-Mail-Adresse sowie einer Festnetz-Telefonnummer der GmbH) angeführt wird, für seine laufende Vermittlungstätigkeit von der GmbH Provisionszahlungen und Reisekostenersätze, so ist von einer Eingliederung des (wesentlich beteiligten) Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der GmbH auszugehen. Infolgedessen ist der Tatbestand des § 41 FLAG iVm § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG verwirklicht und der Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu leisten.

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