vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatzansprüche gegen Geschäftsführer - Verjährungsfrist

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6722/8/2020 Heft 6722 v. 30.10.2020

GmbHG: § 25 Abs 6

Gemäß § 25 Abs 6 GmbHG verjähren Schadenersatzansprüche gegen den Geschäftsführer in fünf Jahren. Bei dieser Bestimmung handelt es sich um zwingendes Recht, welches als lex specialis den allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsregeln derogiert und nicht vertraglich verkürzbar ist. Sieht nun ein Geschäftsführerdienstvertrag vor, dass offene Ansprüche aus dem Geschäftsführervertrag bei sonstigem Verfall binnen vier Monaten ab Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind und bei rechtzeitiger Geltendmachung die Verjährungsfrist gewahrt bleibt, so ist diese vertragliche Vereinbarung einer Verkürzung der 5-jährigen Frist des § 25 Abs 6 GmbHG unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte