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Haas, Die Kommunalsteuer im Anwendungsbereich des DBA, ÖStZ 2020/618, 470

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6721/24/2020 Heft 6721 v. 22.10.2020

Haas teilt die Auffassung des BMF, wonach die Kommunalsteuer nur dann vom sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens umfasst ist, wenn das Abkommen die Gewerbe- oder Lohnsummensteuer im sachlichen Anwendungsbereich anführt und zudem eine automatische Anpassungsklausel enthält. Ist die Kommunalsteuer vom sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens umfasst, so muss diese auch zumindest einer Verteilungsnorm zugewiesen werden; vieles spreche dabei für die Anwendbarkeit des Art 7 OECD-MA. Interessant sei weiters, dass - sofern das Abkommen eine Anwendung der Anrechnungsmethode vorsieht - bis dato gänzlich auf die Möglichkeit verzichtet werde, ausländische Steuern im Inland auf die Kommunalsteuer zur Anrechnung zu bringen. Dies wäre va für jene Unternehmen von Bedeutung, wo etwa aufgrund zu geringer Einkünfte oder eines Verlustes im Inland ausländische Anrechnungsüberhänge entstehen. Durch eine Vornahme der Anrechnung auf die Kommunalsteuer könne in diesen Fällen vermieden werden, dass wertvolles Anrechnungssubstrat verloren geht, wodurch es in der Folge zu einer Senkung der Gesamtsteuerbelastung kommt.

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