COV-Newsletter 133 der WKÖ OÖ vom 6. 10. 2020
Wenn ein Arbeitgeber in seinem Namen und auf seine Kosten am Wohnsitz des Arbeitnehmers einen Internetanschluss zur Verfügung stellt bzw einrichten lässt, den dieser für betriebliche Zwecke und fallweise privat verwenden darf, ist laut BMF zu unterscheiden, ob es sich um einen mobilen oder um einen stationären Internetanschluss handelt.