EStG: § 16
Veranstaltet ein Universitätsinstitut einen zweitägigen Abteilungsbetriebsausflug nach Bad Aussee, bei dem am Anreisetag von 15:00 bis 18:30 Institutsmitarbeiter über ihre Forschungsarbeiten referieren, sonst aber gemeinsame Freizeit- und Sportaktivitäten im Vordergrund stehen, so können die Universitätsmitarbeiter für die Teilnahme weder Kilometergelder noch Tagesgelder als Werbungskosten beanspruchen.