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Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften - fehlendes Kontrollsystem

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6721/8/2020 Heft 6721 v. 22.10.2020

AZG: § 28

VwGH 24. 8. 2020, Ra 2020/11/0135

Der Arbeitgeber (bzw der Verantwortliche nach § 9 Abs 1 VStG, etwa der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH) ist hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften verpflichtet, ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten und darüber hinaus alle sonstigen im konkreten Betrieb

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