AZG: § 28
VwGH 24. 8. 2020, Ra 2020/11/0135
Der Arbeitgeber (bzw der Verantwortliche nach § 9 Abs 1 VStG, etwa der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH) ist hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften verpflichtet, ein dem konkreten Betrieb entsprechendes Kontrollsystem einzurichten und darüber hinaus alle sonstigen im konkreten Betrieb