VStG: § 9 Abs 2, § 27 Abs 1
ASchG: § 130
Die Zweigniederlassung eines Unternehmens kann mangels rechtlicher Eigenständigkeit keinen verantwortlichen Beauftragten in ihrem Namen bestellen.VStG: § 9 Abs 2, § 27 Abs 1
ASchG: § 130
Die Zweigniederlassung eines Unternehmens kann mangels rechtlicher Eigenständigkeit keinen verantwortlichen Beauftragten in ihrem Namen bestellen.