vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einseitige Änderung der Dienstpläne von Mitarbeitern einer Freiwilligen Feuerwehr

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6721/7/2020 Heft 6721 v. 22.10.2020

AZG: § 1 Abs 2 Z 1, § 19c

NÖ GVBG: § 4b

Freiwillige Feuerwehren sind vom Geltungsbereich des AZG und des ARG nicht ausgenommen. Sie sind

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte