ARG: § 7 Abs 7, § 9 Abs 5
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, hat ein Arbeitnehmer für seine Arbeit an diesem Tag keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung "während der Feiertagsruhe" vorliegt.