EStG: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
BFG 3. 9. 2020, RV/7101649/2012
Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abzugsfähig, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt die Ausgaben eines Universitätsassistenten an der WU für das Magazin "ct-Magazin für Computertechnik" sowie für die Wirtschaftsmagazine "Trend", "Austria Börsebrief" und "Börsekurier" nicht zum Abzug zugelassen.